Häufige Fragen

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Ihr Rezept ist ab dem Ausstellungstag 28 Tage gültig.

Wird das Rezept im Original benötigt?

Ja, wir benötigen das Originalrezept zur Abrechnung mit den Kostenträgern.

Welche Abteilung ist wofür zuständig?

Sanitätshaus:

Kompressionstherapie, Bandagen, Orthesen, Gehhilfen, Epithesen-Versorgung, Pflegehilfsmittel und Gesundheitsartikel

 

Orthopädie-Technik:

Prothesen, individuelle Orthesen, individuelle Bandagen und Korsetts, Einlagen, Bewegungsanalyse

 

Reha-Technik:

Mobilitätshilfen (z. b Rollatoren, Rollstühle, Elektronische Rollstühle und Scooter, Treppensteiger), Pflegebetten, elektrische Antriebe, Liftsysteme, Bad- und Toilettenhilfen, Lagerungshilfsmittel

 

Homecare:

Wundversorgung, Stomaversorgung, ableitende Inkontinenzversorgung, Enterale Ernährung, Dekubitus-Versorgung

 

Kinder-Reha Technik:

Kinderrollstühle, Sitzschalen, Reha-Buggys, Steh- und Gehtrainer

Bei welchen Leistungen muss ich Termine vereinbaren?

Sie brauchen einen Termin bei Flachstrickversorgungen und Epithesen-Versorgung im Sanitätshausbereich.

Für Versorgung von Prothesen, Orthesen sowie maßgefertigten Hilfsmitteln benötigen Sie einen Termin. Auch zur Abholung von Einlagen vereinbaren unsere Mitarbeiter einen Termin mit Ihnen.

Im Bereich Reha-Technik, Homecare und Kinder-Reha-Technik werden Termine zur Beratung, Auslieferung, Reparatur und Abholung bei Ihnen zu Hause vereinbart.

Allerdings besteht in diesen Bereichen auch die Möglichkeit sich bei uns vor Ort nach Terminvereinbarung beraten zu lassen.

Wann ist die beste Tageszeit für meine Kompressionsstrumpfanmessung?

Die beste Tageszeit zum Anmessen von Kompressionsstrümpfen ist vormittags. Über den Tag schwellen die Beine oft an und das Messergebnis wird verfälscht. Daher empfehlen wir das Vermessen möglichst vormittags, um die richtige Anwendung der Kompressionsstrümpfe zu gewährleisten.

Gibt es die Möglichkeit für einen Hausbesuch?

Ja, Sie können einen Hausbesuch in Anspruch nehmen. Allerdings berechnen wir für Anfahrt eine Hausbesuchspauschale, die wir mit Ihnen vor dem Besuch absprechen. Die Pauschale richtet sich nach dem Anfahrtsweg.

Muss ich zur Abholung von Hilfsmitteln selbst in die Filiale kommen oder kann jemand anderes für mich das Hilfsmittel abholen?

Im besten Fall kommen Sie selber zur Abholung, da es oft von Nöten ist das Hilfsmittel nochmal zu probieren und zu schauen ob es wirklich passt. In Absprache mit unseren Mitarbeitern kann aber auch ein Angehöriger oder eine ihnen nahestehende Person Ihr Hilfsmittel abholen.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung und wirtschaftlicher Zuzahlung (Eigenanteil)?

Eine gesetzliche Zuzahlung fällt für jede Verordnung (Rezept) also für jedes Hilfsmittel an. Diese Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro aber maximal 10 Euro. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, müssen sie keine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Bei einer wirtschaftlichen Zuzahlung handelt es sich um eine Zuzahlung für ein höherwertiges Produkt, das auf Wunsch des Kunden versorgt werden kann. Die wirtschaftliche Zuzahlung ist abhängig von der Differenz vom Standardprodukt welches vertraglich geregelt ist zum höherwertigen Produkt.

Was ist bei der Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung zu beachten?

Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, müssen sie keine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Um Ihnen keine gesetzliche Zuzahlung zu berechnen, benötigen wir jedes Jahr die aktuelle Zuzahlungsbefreiung. Diese können Sie unseren Mitarbeitern vorzeigen.

Wie lange ist die Lieferzeit für mein Hilfsmittel?

Je nach Abteilung haben wir einen Standardsortiment, welches wir auf Lager haben und womit wir Sie sofort versorgen können.
In einigen Fällen kann es sein, dass Produkte nicht auf Lager sind und auf Kommission bestellt werden müssen.
Hier sind wir auf die Zulieferung unserer Hersteller angewiesen bei denen es jeweils unterschiedliche Lieferzeiten gibt.

Alle Individuellen Hilfsmittel müssen bestellt und angefertigt werden, wodurch es länger dauern kann bis das Hilfsmittel bei Ihnen ist. Viele Hilfsmittel sind vom Kostenträger genehmigungspflichtig, weshalb erst einen Kostenvoranschlag eingereicht werden muss, bevor wir ein Hilfsmittel bestellen können.

Je nach Hilfsmittel und vertraglichen Bestimmungen gibt es individuelle Lieferzeiten. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter gerne an, um mehr darüber zu erfahren.

Kann ich von der Orthopädie-Technik Schindewolf und Schneider mit allen Hilfsmitteln versorgt werden?

Leider können wir nicht alle Kunden mit allen Hilfsmitteln versorgen, da es zum einen Kostenträgerspezifische Verträge gibt, mit welchen Hilfsmitteln wir unsere Kunden versorgen dürfen.

Zum anderen gibt es spezielle Hilfsmittel die nicht in unserem Produktportfolio sind. Um zu erfahren ob wir Sie mit Ihrem gewünschten Hilfsmittel versorgen dürfen, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren oder bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob wir Sie versorgen dürfen.

Konnten wir Ihre Fragen nicht beantworten?

Dann rufen Sie uns gerne an, unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Servicetelefon: 03691 71060